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Gewerbliches Schutzrecht ArtikelNachahmung und Kopie strengstens verboten, sobald ein gewerbliches Schutzrecht verletzt wird. Bereits durch einen geistig-schöpferischen Vorgang, wie das Schreiben eines Artikels oder das Komponieren eines MusikstĂŒcks, entsteht ein Schutzrechtsanspruch zugunsten des Autors, d.h. Urhebers (Urheberrecht). Neben dem Urheberrecht gibt es das Marken- und Geschmacksmusterrecht als so genannte Leistungsschutzrechte. Technische Schutzrechte sind das Gebrauchsmuster und das Patent.
UnabhĂ€ngig hiervorn gilt in Deutschland der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Nachmachen ist also grundsätzlich erlaubt, beispielsweise fĂŒr den privaten Gebrauch.
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